PATIENTENSICHERHEIT 

bei SHORE & LINES  


Der Clarius L20 HD3

Ultraschall

  • Als Fachärzte für Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wir Ultraschall zur Darstellung von Gefäßverläufen und Nerven in unserem täglich Berufsalltag routinemäßig, um unsere Patienten präzise und sicher behandeln zu können. 
  • Bei ästhetischen Behandlungen in unserer Praxis möchten wir die gleichen Sicherheitsstandards für unsere Kunden bieten. 
  • Daher sonographieren wir, vor allem in Hochrisikobereichen, bevor oder während der Injektionen, um zum Beispiel einen sehr gefürchteten arteriellen Gefäßverschluss mit dramatischen Folgen (wie Erblindung durch die Fehlinjektion mit Hyaluronsäure in arterielle Gefäße) möglichst zu vermeiden. 
  • Neben dem für uns wichtigsten Aspekt, Ihrer Sicherheit, ist es für uns auch wichtig präzise injizieren zu können und nicht nur anhand von Erfahrungswerten, da die Anatomie von Mensch zu Mensch mitunter sehr unterschiedlich sein kann. Durch das sichtbar machen von Strukturen mit Ultraschall, wie beispielsweise Muskeln die behandelt werden sollen,  können wir ganz präzise die Zielstrukturen injizieren. 

Schweigepflicht

  • Da es sich bei den ästhetischen Behandlungen in unserer Praxis um ärztlich durchgeführte Leistungen handelt, ist das gesamte Team zur Verschwiegenheit verpflichtet. 
  • Die ärztliche Schweigepflicht ist ein in der Berufsordnung geregeltes, sehr hohes Gut auf das sich unsere KundInnen bedingungslos verlassen können.

Hygiene

  • Aus dem klinischen Alltag kommend sind wir hervorragend ausgebildet, Hygiene-Standards zu etablieren und umzusetzen. 
  • Idealerweise kommen Sie zu uns zumindest an den zu behandelnden Stellen ungeschminkt, um größtmöglichen Hygienestandards gerecht zu werden, das Verschleppen von Farbpartikeln zu vermeiden und um ein optimales Bild der Behandlungsoptionen zu bekommen. Wir haben ausreichend Pflegeprodukte zum Abschminken vor Ort. 

Was ist vor einer Behandlung zu beachten?

  • Um das Hämatom- und Komplikationsrisiko zu minimieren dürfen 2 Wochen vor der Behandlung keine blutverdünnenden Medikamente wie beispielsweise Acetylsalicylsäure (ASS®, Aspirin®), Marcumar®, Plavix® etc. eingenommen werden, ABER:
  • Da es immer einen medizinischen Grund für die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten gibt, raten wir von einem Absetzen dieser Medikamente, um einen ästhetischen Eingriff durchführen zu lassen, unter allen Umständen ab! Das bedeutet im Umkehrschluss, man sollte auf den ästhetischen Eingriff verzichten - sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Wir beraten Sie gerne. 

Wann darf eine Behandlung NICHT durchgeführt werden?

  • Bei Allergien gegen die jeweils verwendeten Inhaltsstoffe (z.B. Botulinum Neurotoxin Typ A, Lidocain)
  • Bei Hautinfektionen im Behandlungsareal (z.B. Herpes Infektion)
  • Während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Wenn Sie allergisch gegen Botulinum Neurotoxin Typ A oder gegen einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind
  • Bei einer allgemeinen Erkrankung der Muskeltätigkeit (z.B. Myasthenia gravis, Lambert-Eaton-Syndrom)

Wann muss individuell entschieden werden, ob eine Behandlung  durchgeführt werden kann?

  • Bei Epilepsie
  • Bei der Einnahme von blutgerinnungshemmenden Medikamenten wie beispielsweise Acetylsalicylsäure (ASS®, Aspirin®), Apixaban u.Ä., Marcumar® oder Plavix®, da sie das Risiko von Nachblutungen und Blutergüssen massiv erhöhen
  • Bei Gerinnungsstörungen, die ebenfalls das Risiko von Nachblutungen und Blutergüssen erhöhen
  • Bei leichten Entzündungen (z. B. Akne) im Behandlungsareal

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Adresse

Privatpraxis Dr. Reuter & Janas
Böhler Landstraße 153
25826 St. Peter-Ording

Öffnungszeiten

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